10 Grundsätze einer fairen Software-Lizenzierung

10 Grundsätze

  1.  Lizenzbestimmungen sollten klar und verständlich sein: 
    Lizenzbestimmungen sollten stets verständlich formuliert sein und es den Kunden ermöglichen, ihre Lizenzkosten und vertraglichen Pflichten einfach und mühelos zu bestimmen. Sind Lizenzbestimmungen mehrdeutig, missverständlich oder  unübersichtlich, sollten Softwareanbieter dem Kunden für die  Nichteinhaltung weder Gebühren berechnen noch ihn anderweitig  sanktionieren. Stattdessen sollten solche Lizenzbestimmungen zulasten des Lizenzgebers ausgelegt und nicht dazu genutzt werden, von den Kunden zusätzliche Lizenzgebühren zu verlangen. 

  2. Recht zur Mitnahme bereits erworbener Software in die Cloud:  Kunden, die ihre Software aus einem „On Premise“- Modell in eine Nutzung in der Cloud überführen möchten, sollten keine gesonderten, doppelten Lizenzen für dieselbe  Software erwerben müssen. Ihnen sollten weder Mehrkosten entstehen noch sollten sie Lizenzbeschränkungen unterliegen, die sie daran hindern, ihre lizenzierte Software in der Cloud sowie bei einem Cloud-Anbieter ihrer Wahl zu nutzen. 

  3. Recht zur Nutzung von On-Premise-Software des Kunden in der Cloud seiner Wahl: Lizenzen, die es dem Kunden gestatten, Software auf seiner eigenen Hardware zu nutzen (üblicherweise  “On Premise”-Software genannt), sollten dem Kunden auch ohne  zusätzliche Beschränkungen die Nutzung dieser Software in der Cloud seiner Wahl gestatten.

  4. Kostenreduzierung durch effiziente Nutzung von Hardware: Softwareanbieter sollten ihre Kunden nicht darin beschränken, ihr Arbeitsaufkommen auf sichere Cloud-Ressourcen zu verlagern.  Restriktive Lizenzbestimmungen, wonach Cloud-Kunden die Produkte eines Softwareanbieters nur auf ausschließlich ihnen selbst zugeordneter Hardware nutzen dürfen, führen für den Kunden zu einem Verlust an Wirtschaftlichkeit und verursachen unnötige Kosten. Das steht einer breiten Anwendung von Cloud-Diensten insgesamt entgegen.

  5. Keine Strafmaßnahmen gegen Cloud-Wahlmöglichkeiten:  Softwareanbieter sollten Kunden, die ihre Software mit dem Cloud-Angebot eines anderen Anbieters nutzen möchten, weder  benachteiligen noch Maßnahmen gegen diese ergreifen, indem sie beispielsweise vermehrte oder unerwünschte Software-Audits  durchführen oder höhere Lizenzgebühren erheben.

  1. Vermeidung ausschließlicher Kundenbindung durch interoperable Directory Software: Directory Software, die Unternehmen das Erstellen, die Identifizierung, Verwaltung und Authentifizierung von Nutzern  ermöglicht und autorisierte Nutzer auf vielfältige Anwendungen, Systeme und sonstige Ressourcen zugreifen lässt, ist elementar dafür, wie diese Unternehmen eine IT-Umgebung betreiben. Softwareanbieter, die Directory Software anbieten, tragen eine größere Verantwortung dafür sicherzustellen, dass diese Software offene Standards zum Abgleich und der Authentifizierung von Nutzeridentitäten auf faire Weise mit sonstigen Diensten zur Identifizierung unterstützt und dem Kunden nicht den Anbieterwechsel erschwert, indem sie ihn ausschließlich an ihre eigene Directory-Lösung bindet. 

  2. Gleichbehandlung von Softwarelizenzgebühren in der Cloud: Softwareanbieter sollten keine unterschiedlichen Preise für dieselbe Software verlangen, abhängig allein davon, auf wessen Hardware die Software installiert ist. Die Preise für Software sollten nicht danach unterscheiden, ob die Software im kundeneigenen Rechenzentrum installiert ist, in einem Rechenzentrum, das von Dritten betrieben wird, auf Computern, die von Dritten gemietet wurden, oder in der Cloud – es sei denn, die Kosten für die jeweiligen Installationen sind tatsächlich unterschiedlich.

  3. Erlaubte Softwarenutzungen sollten verlässlich und planbar sein: Softwareanbieter sollten keine wesentlichen Änderungen ihrer  Lizenzbestimmungen vornehmen, die bisher zulässige Nutzungen durch die Kunden beschränken. Das gilt insbesondere dort, wo ein Kunde mittlerweile auf solche Nutzungen angewiesen ist, es sei denn, die Änderung der Lizenzbestimmungen ist gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund von Sicherheitsbedenken erforderlich.

  4. Lizenzen sollten vernünftigerweise zu erwartende Softwarenutzungen einschließen: Softwarenanbieter sollten Kunden nicht durch die Vergabe von Lizenzen irreführen, bei denen der Kunde vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass diese seine beabsichtigte Softwarenutzung einschließen, die tatsächlich jedoch den Erwerb zusätzlicher Lizenzen erfordern, insbesondere wenn diese zusätzlichen Nutzungen vom Softwareanbieter empfohlen wurden.

  5. Faire Software-Übertragungen: Soweit Kunden zur Weiterveräußerung und Übertragung von Softwarelizenzen berechtigt sind, sollten Softwareanbieter dem Kunden, der eine solche Lizenz rechtmäßig erworben hat, weiterhin Support und Patches zu fairen Bedingungen anbieten. Kunden den Support zu verweigern, die ordnungsgemäß Lizenzrechte erworben haben, beeinträchtigt den Wert und Nutzen der Software auf unfaire Weise und setzt die Lizenznehmer Sicherheitsrisiken durch ungepatchte Sicherheitslücken aus.